AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Büroservice der afp24 my office

Download

Stand: Januar 2020

Die afp24 erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
sowie den aktuellen Preis- und Leistungsbeschreibungen, die den AGB bei Einbeziehung in den Vertrag beigefügt sind.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die afp24
diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 1 Selbständige

Das Angebot der afp24 richtet sich ausschließlich an Unternehmen und selbständig gewerblich oder freiberuflich Tätige. Mit der
Beauftragung der afp24 versichert der Auftraggeber verbindlich, zu diesem Personenkreis zu gehören.

§ 2 Geschäftsadresse

(1) Mit der Beauftragung des Domizilservice erwirbt der Auftraggeber das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr (auf
Briefbögen, Internet-Seiten etc.) die von der afp24 zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Dies umfasst die
Befugnis, die Adresse bei allen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Gewerbeanmeldung, steuerliche
Anmeldung, Handelsregistereintragungen von Personen- und Kapitalgesellschaften) als Geschäftsanschrift anzugeben. Der
Auftraggeber hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung der von der afp24 zur Verfügung gestellten
Geschäftsadresse die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die
Aufnahme bzw. Fortführung seiner geschäftlichen Aktivitäten bzw. eventuell angestrebter Handelsregistereintragungen oder sonstiger
Genehmigungen erfüllt sind. Die afp24 kann hierfür keinerlei Haftung übernehmen.

(2) Die Firma des Auftraggebers wird im Eingangsbereich des Bürohauses angezeigt, so dass jederzeit das Auffinden der
Geschäftsadresse für Dritte ermöglicht wird.

§ 3 Postservice

(1) Nimmt die afp24 Postsendungen des Auftraggebers entgegen, so leitet sie diese an eine von ihm zu benennende Adresse
weiter. Sie sorgt durch die Bereitstellung entsprechender Vorrichtungen sowie die Unterrichtung der entsprechenden
Dienstleister dafür, dass sämtliche Sendungen, die an die unter § 1 Abs. 1 genannte Adresse gerichtet sind, sie zuverlässig
erreichen. Für eventuelle Fehlleistungen Dritter wie z. B. der Deutschen Post AG kann sie keine Haftung übernehmen.

(2) Zur Erreichung des in Abs. 1 genannten Zweckes verpflichtet sich der Auftraggeber, die Geschäftsadresse stets mit dem
jeweils in der Leistungsbeschreibung genannten Adresszusatz (z.B. „afp“) zu verwenden.

(3) Die Weiterleitung an den Auftraggeber erfolgt je nach dem vereinbarten Tarif. Wird die Post hierbei durch Personal der
afp24 geöffnet, so gewährleistet diese größtmögliche Diskretion und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Alle
Mitarbeiter der afp24 sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass
ein solches Vorgehen bei bestimmten Berufsgruppen (z. B. Berufsgeheimnisträgern) standesrechtlich zulässig ist.

§ 4 Telefonservice

(1) Verpflichtet sich die afp24, dem Auftraggeber eine oder mehrere Rufnummern zur Verfügung zu stellen, besteht kein
Anspruch auf Erteilung bestimmter Zielrufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Die
afp24 bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den Zielrufnummern; der Auftraggeber hat insbesondere keinen
Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Beendigung des Vertrages. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung
von einer Rufnummer des Auftraggebers ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der afp24.

(2) Gehört zum Leistungsumfang des gewählten Tarifs die Anrufbeantwortung mit einem Standard Meldetext, kann dieser Text
vom Auftraggeber jederzeit geändert werden. Er kann auch einfache geschäftliche Vorgänge (Bestell- oder Auftragsannahmen,
Erteilung einfacher Informationen) beinhalten, sofern diese einem vorab festgelegten und für die afp24 einfach standardisierbaren Schema folgen. Die afp24 behält sich insoweit vor, Art und Umfang des Textes auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes
Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers durch Mitarbeiter der afp24
sind in jedem Fall ausgeschlossen.

(3) Die afp24 verarbeitet die unter Abs. 2 genannten Anrufe nach Absprache mit dem Auftraggeber. Soweit eine Absprache in
Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt die afp24 ihre Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers
entspricht.

(4) Die afp24 sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im
vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. Sie sorgt unter anderem durch Schulungen der Mitarbeiter und
anderweitige Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür, dass die telefonischen Übermittlungsdienste und andere angebotene
Dienstleistungen stets mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass
Informationen in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden.
Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des
Auftraggebers (§ 7 Abs. 5) unabdingbar. Die afp24 kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Einzelfällen durch
höhere Gewalt oder Verschulden Dritter – beispielsweise durch Überlastung des Telefonnetzes – an der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer
Dienstleistungen gehindert wird. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und
zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen.

§ 5 Konferenzräume

(1) Die afp24 stellt dem Auftraggeber nach Maßgabe der Verfügbarkeit und auf Grund gesonderter Absprache
Konferenzräume/Büroräume an der Geschäftsadresse während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Größe und
Ausstattung richten sich nach dem jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis.

(2) Stehen zu einem gewünschten Zeitraum keine Konferenzräume zur Verfügung, so besteht kein Anspruch auf Bereitstellung.
Der Auftraggeber hat jedoch Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung zu Alternativterminen. Hat die afp24 dem Auftraggeber
bereits eine Buchung bestätigt, so ist sie berechtigt, ihm statt dieses Raumes einen gleichwertigen oder höherwertigen
Konferenzraum/Büroraum zuzuweisen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Konferenzräume/Büroräume pünktlich zum Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit zu
verlassen. Überschreitungen der Nutzungszeit sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der afp24 und in diesem Fall gegen
Zahlung des entsprechenden Entgelts zulässig.

§ 5a Komplettbüro

Die dem Mieter überlassenen Räume unterliegen den Reinigungs- und Pflegediensten, Instandhaltung der afp24 im
vertraglichen Rahmen. Mitarbeiter von afp24 und gesondert beauftragte Personen sind auch in Abwesenheit des Mieters
berechtigt, die Räume ohne vorherige Abstimmung zu betreten. Das Komplettbüro ist stets in Verbindung mit umfangreichen
Dienstleistungen der afp24 zu nutzen, hierzu zählen die Möblierung, Telekommunikationsdienstleistungen, Netzwerkdienste,
technische Unterstützung, Helpdesk, Hausmeisterdienste u.w.. Eine Aufspaltung der Leistung ist nicht möglich.

§ 6 Sonstige Leistungen; Weitergabe; externe Dienstleister

(1) Stellt die afp24 dem Auftraggeber je nach gewähltem Tarif weitere Leistungen zur Verfügung, so bleibt sie ebenfalls Inhaber
sämtlicher Rechte hieran. Die Befugnis zur Nutzung durch den Auftraggeber ist in jedem Fall auf die Vertragslaufzeit beschränkt. Dies
gilt auch für solche Leistungen, die erst nach Vertragsschluss durch die afp24 eingeführt werden.(2) Jegliche Weitergabe der vorgenannten Leistungen an Dritte (z.B. durch „Reselling“) ohne Zustimmung der afp24 ist
ausgeschlossen.

(3) Die afp24 ist berechtigt, sich zur Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen externer Dienstleister zu bedienen, soweit
dadurch schützenswerte Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (z.B.
Brief- und SMS-Versand) werden regelmäßig über externe Anbieter abgewickelt.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sichert zu, die vorstehenden Dienstleistungen für keinerlei geschäftliche oder private Aktivitäten zu
verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und
Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende geschäftliche Aktivitäten seien der afp24 zuzurechnen oder gingen
von dieser aus.

(2). Der Auftraggeber verpflichtet sich, die afp24 unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn a) sich die von ihm angegebene
zustellfähige Postanschrift ändert oder b) er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als eine
Woche telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen.
Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die organisatorischen und technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen
empfängt (Postanschrift, Postfach, Mobiltelefon, Faxgerät etc.) erreichbar und empfangsbereit sind und trägt die alleinige
Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die zur Verfügung gestellten
Telefonnummern korrekt geschaltet sind.(3) Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtungen aus Absatz 1 nicht nach, so wird die afp24 von den Verpflichtungen der
§§ 2 bis 4 frei, ohne ihren Gegenleistungsanspruch zu verlieren. Das gleiche gilt im Falle des Absatzes 2, wenn die afp24
vergeblich versucht hat, den Auftraggeber länger als eine Woche telefonisch oder auf andere Weise zu erreichen. Zudem ist die
afp24 in diesen Fällen berechtigt,

a) im Falle des Absatz 2 Buchstabe a) die für den Auftraggeber bestimmte Post nach Ablauf einer Lagerfrist von sechs Monaten
nach dem ersten fehlgeschlagenen Zustellversuch auf dessen Kosten durch ein qualifiziertes Dokumententsorgungsunter-nehmen
vernichten zu lassen,
b) im Falle des Absatzes 2 Buchstabe b) gegenüber Dritten zu offenbaren, dass sie als externer Dienstleister für den
Auftraggeber tätig ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 14 Abs. 2 Satz 2) bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungsaufträge der bei der afp24 hinterlegten Anweisungen zu Meldetext,
Anrufweiterleitungen, Benachrichtigungsoptionen etc. ausschließlich

a) telefonisch unter Identifikation mit der bei Vertragsbeginn ausgehändigten Codekarte oder dem bei Vertragsbeginn
vereinbarten Passwort für die telefonische Nutzung („Telefonpasswort“),
b) per Telefax, das die Unterschrift des Auftraggebers oder eines bei der afp24 bekannten Mitarbeiters des Auftraggebers trägt
zu übermitteln. Er akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an die afp24 herangetragen
werden, aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden können.

(5) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter der afp24 im Rahmen des
Telefonservice möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden (§ 4 Abs. 4), obliegt es dem
Auftraggeber, im ihm zumutbaren Umfang – durch Rückfrage bei dem Anrufer und/oder andere hierfür geeignete Maßnahmen –
diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige
Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.

§ 8 Leistungsentgelt

(1) Das Leistungsentgelt richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen. Es besteht regelmäßig aus
monatlichen Grundgebühren sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten (Nutzungsentgelten) für die Postweiterleitung (§ 3
Abs. 4), die Anrufbearbeitung (§ 4 Abs. 2 und 3) sowie die Zurverfügungstellung von Konferenzräumen/Büroräumen (§ 5) sowie ggf.
ergänzend vereinbarte Einzelleistungen. Es gilt das Leistungs- und Preisverzeichnis der afp24. Das Leistungsentgelt
versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden MwSt, unabhängig ob der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

(2) Die Grundgebühren werden jeweils monatlich im Voraus fällig. Die Nutzungsentgelte werden – vorbehaltlich des Absatzes 3 –
jeweils mit Ablauf des Monats fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden. Sie werden nach dem tatsächlich
entstehenden Aufwand für die jeweiligen Dienstleistungen berechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen
Zeiteinheit aufgerundet.

(3) Übersteigt das Leistungsentgelt in einem Monat ein- oder mehrfach das bei Vertragsschluss vereinbarte monatliche
Kreditlimit, so wird es jeweils am Tag des Erreichens dieser Summe fällig. Ist bei Vertragsschluss ein Kreditlimit nicht vereinbart
worden, so beträgt dieses 300,- €. Es kann auf Verlangen einer Partei jederzeit herauf- oder herabgesetzt werden. Ein
Anspruch des Auftraggebers auf Heraufsetzung des Kreditlimits besteht nicht.

(4) Rechnungsstichtag ist jeweils der Kalendertag des Vertragsbeginns. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein
abweichender Rechnungsstichtag festgelegt werden.

(5) Die afp24 stellt dem Auftraggeber bei Fälligkeit eine Rechnung, aus der die monatliche Grundgebühr sowie die
Einzelentgelte -zusammengefasst nach Dienstleistungsgruppen -ersichtlich sind. Im Falle des Abs. 3 ist die afp24 berechtigt,
Zwischenrechnungen über das bereits fällige Leistungsentgelt zu stellen.

(6) Die afp24 behält sich die Änderung des Leistungsentgelts vor. Sie kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall
vornehmen, in dem sie selbst Preiserhöhungen durch Dritte (Telekommunikationsunternehmen, SMS-Anbieter o.ä.) oder durch
sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstehenden Kostenfaktoren ausgesetzt ist. Die afp24 kündigt dem Auftraggeber eine
geplante Erhöhung mindestens drei Monate vor deren Inkrafttreten an. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht zur
Kündigung zum Zeitpunkt der geplanten Preiserhöhung zu, worauf in der Preiserhöhungsmitteilung – da damit regelmäßig keine
Abweichung von den sonstigen Kündigungsfristen verbunden sein wird – nicht ausdrücklich hingewiesen werden muss. Ein
Anspruch auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen besteht nicht.

§ 9 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts

(1) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts unverzüglich nach Erhalt der Rechnung
zu erheben und nachvollziehbar zu erklären, gegen welche einzelnen Rechnungsposten sich die Einwendungen richten.

(2) Die afp24 verpflichtet sich, unverzüglich die Berechtigung der Einwendungen zu prüfen und hierzu in Textform Stellung zu
nehmen. Verlangt der Auftraggeber eine Einzelaufstellung der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, so erteilt die
afp24 dem Auftraggeber eine solche Aufstellung der umstrittenen Dienstleistungsgruppe, wenn dies zur Klärung des
Sachverhalts beitragen kann.

(3) Die Erhebung von Einwendungen hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit des Leistungsentgelts, solange die afp24 die
Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt. Sie berechtigt den Auftraggeber insbesondere nicht, die Rücklastschrift bereits
eingezogener Beträge zu veranlassen.

(4) Erkennt die afp24 die Einwendungen ganz oder teilweise an, so werden dem Auftraggeber die hierauf entfallenden Beträge
unverzüglich durch Überweisung auf das Konto des Auftraggebers zurückerstattet.

(5) Erkennt die afp24 die Einwendungen nicht an, so steht dem Auftraggeber ein – wie auch immer geartetes –
Zurückbehaltungsrecht allenfalls in der Höhe zu, in der er einzelne Rechnungsposten gerügt hat.

§ 10 Einzug, Sicherung

(1) Der Auftraggeber ermächtigt die afp24 widerruflich, das Leistungsentgelt unmittelbar nach Fälligkeit und Zusendung der
Rechnung von einem durch ihn zu benennendes Girokonto einzuziehen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf,
besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des
Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der
Auftraggeber, eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen.

(2) Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Auftraggeber eine
Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler
Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils 15,00 € fällig. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu
führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.

(3) Für jede erforderliche Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von – gem. gültiger Preisliste – fällig. Absatz 2
Satz 2 gilt entsprechend.

(4) In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Beauftragung besonders kostenauslösender Leistungsmerkmale wie Rufweiterleitung
ins Ausland, Sonderrufnummern etc., Vorliegen einer negativen Bonitätsauskunft über den Auftraggeber, fehlende
Einzugsermächtigung von einem Giro- oder Kreditkartenkonto) ist die afp24 berechtigt, zur Sicherung ihrer
Leistungsentgeltansprüche die Stellung einer angemessene Kaution bis zum Dreifachen des zu erwartenden monatlichen
Leistungsentgelts zu verlangen. Ein Anspruch auf Verzinsung der Kaution besteht nicht. Bei Wegfall des Sicherungsgrundes
wird die Kaution auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zurückgezahlt.

(5) Bei bestehenden Vertragsverhältnissen kann die Stellung einer solchen Kaution nur verlangt werden, wenn ein Auftraggeber
seiner Verpflichtung zur Zahlung des Leistungsentgelts an mindestens zwei aufeinander folgenden Fälligkeitsterminen nicht
nachgekommen ist.

§ 11 Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers gilt § 7 Abs. 3 entsprechend, ohne das eine der dort genannten
Obliegenheitspflichtverletzungen vorliegen müsste. Bei einem Zahlungsverzug von zwei Raten ist die afp24 berechtigt, den vollen
Betrag bis zum Ablauftermin einzufordern.

§ 12 Datenschutz

(1) Die afp24 erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den
gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten, andererseits zum
Nachweis der einzelnen angefallenen Nutzungsentgelte. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen (§ 33 BDSG).

(2) Insbesondere werden im Rahmen des Telefonservice gespeichert: Kundennummer und Kennung des Auftraggebers, die
Verbindungsdaten eingehender und abgehender Telefonate einschließlich der jeweiligen Rufnummer und des Namens des
Anrufers/Angerufenen, angefallene Tarifeinheiten, der genaue Zeitpunkt und der wesentliche Inhalt des Gesprächs sowie die
weiter veranlassten Maßnahmen einschließlich eventuell erbrachter Sonderdienstleistungen. Die Weitergabe der Daten an
Dritte ist – vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 – ausgeschlossen.

(3) Soweit die Daten zum Nachweis der Nutzungsentgelte gespeichert werden, verpflichtet sich die afp24, nur solche
Datenbestandteile an Dritte weiterzugeben, deren Weitergabe für den Nachweis unabdingbar sind und deren Weitergabe nicht
gegen datenschutzrechtliche Belange Dritter verstößt.

(4) Sonstige – insbesondere jegliche personenbezogene – Daten gibt die afp24 nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit hierzu eine
gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. § 13 UKlaG).

§ 13 Haftung

(1) Die afp24 haftet für Vermögensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn sie oder ihre Mitarbeiter die
Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten beschränkt sich die Haftung der afp24 auf
die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag in Höhe des
Leistungsentgelts der drei vor dem Haftungsfall vorangegangenen Monate begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die afp24 auch im Falle der einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüber
hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

(2) Die Haftung der afp24 für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Auftraggebern bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern der afp24 beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner
Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 6 Abs. 5) nachgekommen ist.

(3) Die Haftung der afp24 für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und
Einrichtungen Dritter – insbesondere von Telekommunikationsdienstanbietern, wie die Deutsche Telekom AG oder Anbietern
von SMS-Dienstleistungen – verursacht werden, ist ausgeschlossen.

§ 14 Laufzeit, Kündigung, Tarifwechsel

(1) Das Vertragsverhältnis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von beiden
Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Die afp24 kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund
hierfür vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine seiner in § 7 genannten
Verpflichtungen nachhaltig verletzt oder mit der Verpflichtung zur Zahlung des Leistungsentgelts in Höhe des doppelten
vereinbarten Kreditlimits (§ 8 Abs. 3) nicht nachkommt.

(3) Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. Die Nichtinanspruchnahme der Dienstleistungen der afp24 durch den
Auftraggeber kann eine Kündigung im Sinne des Abs. 1 auch dann nicht ersetzen, wenn diese bereits längere Zeit anhält.

(4) Der Wechsel in einen anderen Tarif kann jeweils zum nächsten Rechnungsstichtag (§ 8 Abs. 5) beantragt werden.

(5) Gibt die afp24 einen Bürostandort auf, so verpflichtet sie sich, den Auftraggeber möglichst frühzeitig, mindesten jedoch drei
Monate vor dem geplanten Beendigungszeitpunkt, hierüber in Kenntnis zu setzen. Sie bietet dem Auftraggeber einen qualitativ
gleich- oder höherwertigen Standort (ggf. auch über einen Drittanbieter) zu den bisherigen Vertragsbedingungen an, falls ihr ein
solcher zur Verfügung steht oder sie plant, als Ersatz für den bisherigen Standort einen neuen zu eröffnen. Die Rechte aus Abs.
1 bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 15 Hausordnung

(1) Detaillierte Regelungen zum Verhalten der Mieter untereinander sowie die Rechte und Pflichten bei der Nutzung der
Räumlichkeiten regelt eine gesonderte Hausordnung.

(2) In allen Räumen – öffentlichen sowie den zur Eigennutzung überlassenen Büroräumen – ist das Rauchen nicht gestattet.
Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld bis € 500,00 geahndet werden. Der Mieter haftet für seine Besucher und
alle Schäden, die durch Raucheinwirkung eintreten. Das schließt die Renovierung der betroffenen Räume ein.

§ 16 Bonitätsauskünfte

(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass die afp24 bei der für ihn zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung) sowie den Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM / CEG oder vergleichbaren Auskunfteien
Auskünfte über ihn – und bei juristischen Personen über den/die gesetzlichen Vertreter – einholt. Fallen auf Grund nicht
vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragte Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, erlassene Vollstreckungsbescheide,
Vollstreckungsmaßnahmen) Daten an, darf sie diese Daten den genannten Organisationen übermitteln, soweit dies nach Abwägung
aller betroffenen Interessen zulässig ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Gleiches
gilt im Falle der Änderung seiner Adressdaten.

(2) Die afp24 teilt dem Auftraggeber auf Verlangen mit, ob und an welche der in Absatz 1 genannten Organisationen sie
Auskünfte übermittelt hat, und wie deren Anschriften lauten. Dem Auftraggeber steht ein Auskunftsanspruch unmittelbar gegen
die genannten Organisationen zu, welche Daten dort über ihn gespeichert sind.

§ 17 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

(1) Die afp24 ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall
setzt sie ihren Auftraggeber hiervon in Kenntnis und weist ihn darauf hin, dass er berechtigt ist, innerhalb einer Frist von zwei
Wochen nach Zugang der Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist der
Änderung nicht, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Anderenfalls verbleibt es bei den ursprünglich
vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Führt die afp24 neue Dienstleistungen ein, so können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde
gelegt werden.

(3) Für die Rechtsbeziehung zwischen der afp24 und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Dies gilt – soweit nichts anderes vereinbart ist – auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder
sonstigen zeitlichen oder räumlichen Faktoren.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so
ist der Gerichtsstand Köln.

Leistungsbeschreibung der afp24

1. Die Geschäftsadresse lautet:
afp24
Dülkenstr. 9
51143 Köln
2. Postservice:
a) Annahmezeiten:
Mo.-Do. 09:00 bis 12.30 Uhr, Mo.-Do. 13.30 bis 15.30 Uhr, Fr. 09.00 bis 12.30 Uhr
Der Postservice umfasst die Annahme und Weiterleitungen von Briefen einschließlich förmlicher Zustellungen. Die
Entgegennahme von größeren Paket- oder Warensendungen sowie Nachnahmesendungen bedarf der vorherigen Absprache
und ist gegebenenfalls gesondert kostenpflichtig.
b) Adressierungsform (bitte beachten: immer mit Adresszusatz „afp24“)
Ihr Firmenname
afp24
Dülkenstr. 9
51143 Köln
c) Weiterleitung durch Übergabe der eingehenden, ungeöffneten Post an die Deutsche Post AG oder einen ähnlichen Dienstleister. Optional besteht die kostenpflichtige Möglichkeit, die Post am Tage des Eingangs einzuscannen und vorab per Email oder
Fax zu übermitteln.
d) Nachvertragliche Postweiterleitung ist für max. 6 Monate nach Vertragsende möglich. Sie erfolgt 1 x pro Woche (Freitag). Es gilt das
Preisverzeichnis zum Zeitpunkt des Vertragsendes.